Berufswahl, weiterführende Schulen
Auf diesen Seiten sind Informationen und Angebote zur Berufswahl, weiterführenden Schulen, Brückenangeboten, 10. Schuljahren zu finden.
Dispensationsgesuch für Schnupperlehren während der Schulzeit
Grundsätzlich werden Schnupperlehren in der schulfreien Zeit und nur ausnahmsweise während der Schulzeit besucht. Das Dispensationsgesuch (Gesuch Schnupperlehre) muss frühzeitig, spätestens aber zwei Wochen vor Beginn der Schnupperlehre der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer eingereicht werden. Bei kurzfristig angesetzten Schnupperlehren wird das Gesuch auch später, d.h. sofort nach der Ansetzung der Schnupperlehre angenommen. Pro Schülerin/Schüler können in der Regel pro Schuljahr nicht mehr als zwei Dispensationsgesuche zur Absolvierung einer Schnupperlehre bewilligt werden.
- Brückenangebote, 10. Schuljahr




